ARBs der Pfiff-Reisen GmbH
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 am BGB sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen euch als Reisendem und dem Veranstalter vereinbart:I. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet ihr dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der euch in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preisen verbindlich an. Die Anmeldung soll schriftlich per Post, Fax oder Email erfolgen, kann aber auch mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag mit euch kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Anmeldung vom Teilnehmer selbst und dem/den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt eurer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an euch, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das ihr innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen könnt.
Tritt die Pfiff-Reisen GmbH lediglich als Vermittler auf, so ist der Veranstalter auf der Ausschreibung in diesem Prospekt ausgewiesen.
Es gelten dann die Reisebedingungen des angegebenen Veranstalters, die auf unserer Homepage unter www.pfiff-reisen.de eingesehen werden können.
Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.
II. Zahlungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 150 EUR pro Reiseteilnehmer fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird euch bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.Der Anzahlungsbetrag muss innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt auf unserem Konto eingehen. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Im Ausnahmefall könnt ihr auch bar in unserer Niederlassung oder im Reisebüro bezahlen. Die Reisebestätigung gilt dann als Rechnung. Für die Einhaltung der o.a. Zahlungstermine ist der Kunde verantwortlich.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Pfiff-Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
Die Reisedokumente werden bei Eigenveranstaltungen der Pfiff- Reisen GmbH mit der Bestätigung, bei Fremdveranstaltungen ca. 10 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.
III. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir euch auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Sonderwünsche können nur unverbindlich entgegen genommen werden.
Auch Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, eure Wünsche nach Sonderleistungen die nicht im Katalog oder im Internetauftritt ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeiten zu entsprechen.
Individuelle Gruppenrabatte beim Liftkartenkauf (Skipass) werden nicht gewährt, da sie schon im Gesamtpreis einkalkuliert sind.
Mit dem Zug zum Bus: Falls zum gebuchten Reisetermin der gewünschte (aufpreispflichtige) Sonderabfahrtsort aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht per Bus bedient werden kann, senden wir ohne Aufpreis ein Bahnticket zum neuen Busabfahrtsort. Wir behalten uns vor, bei der Busreise diverse Abfahrtsorte und diverse Zielgebiete miteinander zu kombinieren, wodurch Umstiege nötig werden können.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. aus vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Evtl. Änderungen werden euch rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen.
IV. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch ihr den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, euch zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und euch zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten euch zur Last.Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung der Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sorgfältige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten einer in diesen Fällen vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.
V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
Wir können bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Gezahlte Beträge erhaltet ihr unverzüglich zurück. Ihr könnt im Falle einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für euch aus unserem Angebot anzubieten. Ihr habt dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch uns uns gegenüber geltend zu machen.Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir verpflichten uns, euch über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monate und waren die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluß noch nicht eingetreten und für Pfiff- Reisen GmbH nicht vorhersehbar, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, euch bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Pfiff- Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Ihr seid verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
VI. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson
Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Sollte die Reise über eine Agentur (Reisebüro) gebucht worden sein, kann der Rücktritt auch dieser gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tretet ihr vor Reisebeginn zurück oder die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Wir haben bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs eurer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:- bis 22. Tag vor Abreise: 20%
- bis 15. Tag vor Abreise: 30%
- bis 07. Tag vor Abreise: 45%
- ab 06. Tag vor Abreise: 70%
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 90%
Wir raten zum Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Euch steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale abdeckt, entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen , anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Einen Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins , des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (allgemein Umbuchung) von eurer Seite besteht nicht. Wird auf euren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart worden ist, beträgt das Umbuchungsentgelt bis zum 22. Tag vor Abreise Euro 25,- pro Umbuchungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß obiger Vereinbarung und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
VII. Haftung des Reiseveranstalters
Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise auf das Dreifache des Reisepreises vereinbart.
Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen. Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters. Soweit Leistungen von Fremdfirmen (Ski-Oase, Ski-Base, lokale Skischulen und -verleiher, Paragleitangebote, Schnee-Express etc.) zugebucht werden, haften nur diese und nicht die Pfiff- Reisen GmbH für die erbrachten Leistungen. Die Teilnahme am Skiunterricht oder sonstigen Gruppenveranstaltungen ist auf eigene Gefahr und von der Haftung ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
Reist der Teilnehmer im privaten Pkw an, trägt er die Risiken für Hin- und Rückfahrt selbst.
In Gruppenhäusern sind die Zimmer nicht immer zu verschließen.
Reisegepäck wird in normalem Umfang mitbefördert. Beim Be- und Entladen sowie im Innenraum des Busses steht das Gepäck unter Selbstaufsicht. Für Verlust oder Vertauschen von Gepäckstücken, die unter Selbstaufsicht stehen, haften weder der Veranstalter noch das Busunternehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
VIII. Vertragsobligenheiten und Hinweise
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, habt ihr nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.Ihr könnt bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn ihr uns eine angemessenen Frist zur Abhilfe einräumt. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach §651 e abs. 3 und Abs. 4 BGB. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen; wir empfehlen die Schriftform.
Solltet ihr diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wendet euch direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind.
Gewährleistungsansprüche habt ihr nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist könnt ihr Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von vertraglichen Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Gesundheit, Körper, Leben und wegen sonstiger Schäden, die auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters beruhen.
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gruppenreisen für junge und „jung gebliebene“ Leute durchgeführt werden und ein größeres Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen voraussetzen. Alle Teilnehmer verpflichten sich durch Antritt der Reise zur Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung. Es ist in manchen Bussen und Häusern nicht gestattet, mitgebrachte Getränke zu konsumieren.
IX. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Wir unterrichten euch, sofern ihr Staatsangehörige der Europäischen Staaten seid, vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente seid grundsätzlich ihr alleine verantwortlich. Beachtet bitte die möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer.Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, euch mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.
Für Staatsbürger aus nicht EU-Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen.
Mit der Einschiffung an Bord unterstellt sich der Teilnehmer den Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen des Seerechts, insbesondere der Kommandogewalt der Bootsführung. Der Teilnehmer an Seereisen versichert, dass er mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann.
X. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass euch, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Ihr habt in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.XI. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt. Wir möchten euch darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass ihr dies nicht wünscht. Wenn die Zusendung nicht gewünscht wird, bitten wir um Nachricht an uns unter der in XIV angegebenen Adresse.XII. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Alle Angaben dieses Internetauftritts entsprechen dem Stand Dezember 2015.
Verantwortlich in Sachen des Presserechts für Inhalt, Text und Bilder: Dipl. Kfm. N. Wosnitza.
XIII. Veranstalter
Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:Pfiff-Reisen GmbH • Postfach 6370 • D-48033 Münster
Tel.: 0049 251 76 404 -0 • e-mail: email@pfiff-reisen.de • Url: www.pfiff-reisen.de
Handelsregister AG Münster - HBR Nr. 4628
Geschäftsführer: Ralf Göddeke, Münster/ Martin Witte, Ladbergen
Weitere, auf dieser Homepage mit Angeboten vertretene Veranstalter:
- HMS GmbH A-9020 Klagenfurt (Skihüttensuchmaschine 1)
- Interhome GmbH, Düren (Skihüttensuchmaschine 2)
- Atraveo GmbH, Düsseldorf (Skihüttensuchmaschine 3)
- active sports reisen, Mühlheim
- Aktives Reisen Veranstaltungs GmbH, 10781 Berlin
- Arriba Reisen, Göttingen
- kopfüber Sportreisen, Osnabrück
- Pia & Dirk, Reisen macht Spaß, 65388 Schlangenbad
- prima klima - no limits!travel & event GmbH, Berlin
- Rucksack-Reisen GmbH, 48153 Münster
- SnowTrex Wintersportreisen GmbH, Köln
- Team 3 Reisen GmbH, Mönchengladbach
- UltraTours Sportreisen, Leverkusen